Pro

  • Organ­spenden können Leben (das der Familien­an­ge­hörigen oder Freunde sowie das von fremden Menschen) retten, auch wenn die Ein­nahme von Medi­kamenten hier für die Zukunft Voraussetzung ist, damit das fremde Organ nicht ab­ge­stoßen wird.
  • Organ­spenden helfen anderen Menschen, vor allem mit ver­besserter Lebens­qualität, weiter­zu­leben.
  • Nach dem eigenen Tod werden die Organe selbst nicht mehr "ge­braucht".
  • Eine Organ­spende kann ein Zeichen von Soli­darität und Nächsten­liebe sein.
  • Ver­besserungen bei der Praxis der Zu­teilung und all­gemeinen Trans­parenz wurden in den letzten Jahren ein­ge­führt.
  • Der Ein­satz teurer Geräte­medizin kann im Allgemeinen ver­ringert werden und spart so Kosten im Gesund­heits­wesen.
  • Illegaler Organ­handel wird durch Mangel an Spender­organen an­ge­heizt.

Pro

Contra

  • Der Mensch wird zum lukrativen Er­satzteil­lager.
  • Angst be­ziehungs­weise Zweifel ob die Rettung des eigenen Lebens noch im Vordergrund steht
  • Hirn­tod als zweifel­hafte Diagnose - Ent­nahme er­folgt am sterbenden Patienten - in einigen Ländern werden schmerz­stillende bzw. be­täubende Medikamente ver­ab­reicht.
  • Fehlende Auf­klärung was beim Spender vor­ge­nommen wird.
  • Ein fried­liches Ver­ab­schieden und Ein­schlafen im Familien­kreis ist nicht mög­lich.
  • Fehlende Transparenz bei der Ver­gabe der Spender­organe - der Anteil der Privat­patienten an den Empfängern ist höher als der auf der Warte­liste (und vermut­lich auch als der bei den Spendern).
  • Komplikationen und Ab­stoßungs­reaktionen des Körpers des Empfängers, als auch teil­weise psychische Probleme treten auf.
  • Ärzte und Kliniken ver­dienen gut mit Organ­spenden (je mehr desto mehr) - An­reize zu un­sinnigen bzw. frag­würdigen Ein­griffen sind vorhanden. Für die meisten Be­teiligten ist der Tod des Organ­spenders ein lukratives Ge­schäft.
  • Illegaler Organ­handel lässt sich mit legalen Organ­trans­plantationen tarnen.

Contra

I am not an organ donor - Je ne suis pas donneur d'organe

Wenn wir über dieses Thema "O R G A N S P E N D E" sprechen, sollten wir dann sach­lich bleiben?

Warum denn eigent­lich? Werden bald alle Deutschen zu Organ­spendern erklärt? Frank­reich reagiert und er­klärt auto­matisch jeden Bürger des Landes seit dem 1. Januar 2017 zum Organ­spender (mit seiner neuer ge­setz­lichen Re­ge­lung) auf Grund des ständigen Mangels an Organ­spendern!

-M E N S C H E N sind doch keine S A C H E N-

Bedenkt bei Eurer Ent­scheidung immer, daß man viele, viele In­formationen haben muß, um eine gute ENTSCHEIDUNG für sich und/oder den An­gehörigen fällen zu können.


Der ehemalige Green­peace-Aktivist Werner Altnickel äußert sich über Organ­trans­plantation in seinem Video "Mili­tärische + Wirtschafts­nach­richten Juli 2018 + Organ­trans­plantation Ja/Nein?".
(Quelle: https://youtu.be/­5QLbDAv3sYQ?t=1422)

Zitat aus seinem Video:

Eine weitere Information, eine lebens­wichtige In­formation!

Organspende Ja oder Nein?!

Organspende bedeutet die Organ­entnahme, aus einem lebenden Körper und nicht von Toten.

Seien Sie bitte von dem Folgenden nicht ge­schockt, wir wollen Sie in­formieren, wenn Sie für sich, Ihre Kinder oder An­gehörigen die Ent­scheidung einer Organ­spende treffen wollen oder müssen.

Dies soll eine Ent­scheidungs­hilfe für Sie sein. Die Be­reit­schaft zu einer Organ­spende sollte von jedem Be­troffenen sehr sorg­fältig über­legt sein. Sie treffen als Organ­spender tat­sächlich eine lebens­wichtige Ent­scheidung, denn die Organe werden aus dem lebenden Körper ent­nommen.

Während in Deutschland eine Organ­entnahme nur nach vor­heriger Zu­stimmung eines Spenders oder eines An­gehörigen möglich ist, können in Öster­reich Organe bei fest­stehendem Hirn­tod, jeder­zeit ent­nommen werden.

Hier muss eine Person, Eltern oder Ihre Kinder die zu keiner Organ­ent­nahme bereit sind, vor dem Tod aus­drück­lich einen Wider­spruch zur Organ­ent­nahme ein­legen, und dies im zentralen Wider­spruchs­register speichern lassen.

In folgenden Ländern können Ihnen Organe jeder Art in jedem Um­fang ent­nommen werden, wenn Sie nicht vorher in einem dafür vor­ge­sehenen Wider­spruchs­register re­gistriert sind:

Alle INFOS in blau stehen außerhalb dieses Zitates!

Länder: Rechtssituation der "Spenderin" und/oder des "Spenders":
(siehe Punkt: Definitionen zu diesem Thema)
1. Frankreich, Informationslösung
2. Italien, Widerspruchslösung
3. Lettland, Informationslösung
4. Lichtenstein, Informationslösung
5. Luxemburg, Widerspruchslösung
6. Österreich, Widerspruchslösung
7. Polen, Widerspruchslösung
8. Portugal, Widerspruchslösung
9. Schweden, Informationslösung
10. Slowakei, Widerspruchslösung
11. Slowenien, Widerspruchslösung
12. Spanien, Widerspruchslösung
13. Tschechien, Widerspruchslösung
14. Ungarn Widerspruchslösung
15. Zypern Informationslösung
(Quelle: https://www.transplantation-information.de)

denn auch in diesen Staaten gilt die Wider­spruchs­regelung.

In Bulgarien gilt nicht einmal das Wider­spruchs­recht, sondern die so­ge­nannte Not­stands­regelung! Ent­nommen werden kann, was dringend be­nötigt wird.

Jeder, der sich zur Organ­spende bereit er­klärt hat, oder dessen An­ge­hörige nach seinem Tode dem zu­stimmen, oder in einem Land ist, in dem die Wider­spruchs­regelung gilt, ohne daß er seinen Wider­spruch dort hat re­gistrieren lassen hat, muss wissen, daß bei Ihm Organe ent­nommen werden können.

Es können nach seinem an­geb­lichen "Tode" nur lebend frische Organe ent­nommen und trans­plantiert werden. Nicht ab­ge­storbene Organe einer Leiche als trans­plantierbare Organe gelten:

  • Lunge,
  • Herz,
  • Nieren,
  • Leber,
  • Bauchspeicheldrüse und
  • Dünndarm.

In Einzelfällen, wurden Körperteile wie:

  • Gesicht,
  • Hände,
  • Arme,
  • Luftröhre,
  • Kehlkopf,
  • Zunge und
  • Penis

entnommen.

Zu den transplantierbaren Geweben gehören:

  • Haut,
  • Knochen und
  • Knochenteile,
  • Herzklappen,
  • Herzbeutel,
  • Augen,
  • Blutgefäße,
  • Knorpelgewebe,
  • Sehnen und
  • Bänder.

Nachdem der Süd­afrikanische Chirurg "Christian Bernard" (Christian, 1922-2001) im De­zember 1967 die erste Herz­trans­plantation vor­ge­nommen hatte, der 1968 in den USA siebzig (70) weitere folgten, be­gann die Staats­an­walt­schaft wegen vor­sätz­licher Tötung gegen die Trans­plantations­chirurgen zu er­mitteln.

Darauf­hin be­schrieb die "Harvard ad hoc Kommission" 1968 den Tod des Menschen NEU. Sie de­finierte be­reits das ir­reversible Koma als Tod. Damit hob sie die bisher seit Jahr­hunderten geltende Er­kenntnis auf, wonach ein Mensch erst dann Tod ist, wenn sein Herz und die Atmung zum Still­stand ge­kommen waren, Geist und Seele den Körper end­gültig ver­lassen hatten.

Zuvor hatten 1959 zwei französische Ärzte (Molaret und Goulon) erst­mals den Zu­stand des ir­reversiblen Komas be­schrieben, bei dem das Ge­hirn durch den Sauer­stoff­mangel ir­reversibel zer­stört war.

Diesen Zu­stand hatten sie als das "Koma »vegetative state« (VS)" end­gültiges Koma be­schrieben, jedoch keines­falls als Tod.

Weitere In­formationen darüber sind hier: (http://www.coma.ulg.ac.be/­papers/­german/­von%20Wild_UWS_2011.pdf)

Nochmals, bis dahin hatte ge­golten, dass ein Mensch erst dann ver­storben, erst dann tot war, wenn sein ge­samter Organismus, Herz­tätig­keit, Atmung und damit der ge­samte Kreis­lauf zum Still­stand ge­kommen war. Der Körper des ver­storbenen er­kaltete, Toten­flecken zeigten sich, die Leichen­starre stellte sich ein, der Ver­wesungs­prozess be­gann.

Seit die Schul­medizin die Organ­trans­plantation in ihr Pro­gramm auf­genommen hat, ist also der Todes­zeit­punkt juristisch, zeit­lich vor­verlegt worden, um den "Toten", in Wirk­lich­keit einem sterbenden, lebend, frische Organe, wie zum Bei­spiel das noch bis dahin schlagende Herz oder andere bis dahin voll durch­blutete Organe ent­nehmen zu können.

Im Interesse der Organ­trans­plantation hat sich die De­finition des "Hirn­todes" als Todes­zeit­punkt des Menschen nahezu welt­weit durch­ge­setzt.

An der Fest­stellung, dass mit dem Hirntod natur­wissen­schaft­lich, medi­zinische Tod des Menschen an­geb­lich fest­ge­stellt sei, ändert die Tat­sache nichts, dass es sich bei dem Patienten zu diesem Zeit­punkt um einen lebenden Leich­nam handelt, dessen Herz noch schlägt, das den ge­samten Kreis­lauf auf­recht er­hält, der voll durch­blutete Körper seine normale warme Temperatur hat und der Stoff­wechsel statt­findet. Auch das funktions­un­fähige Ge­hirn ist noch durch­blutet, bis zur Fest­stellung des Gehirn­todes und damit juristisch der Tod des Patienten durch Ärzte, wird dieser noch als Koma­patient in jeder Weise vom Pflege­personal be­handelt.

Er wird er­nährt, ge­waschen und ge­pflegt. Männ­liche "Gehirn­tote" sind selbst noch zu einer Erektion fähig, auch der Bart wächst weiter, weib­liche schwangere "Gehirntote" lassen in ihrem Körper einen Embryo bis zu seiner Ge­burt weiter wachsen und reifen. Wunden können noch aus­heilen.

Dr. Zieger be­richtete 1996 dem Gesund­heits­aus­schuss des deutschen Bundes­tages, dass Koma-Patienten auf äußere Er­eig­nisse und soziale Stimuli wie z.B. dem Be­such von An­ge­hörigen ein­deutig re­agieren. "Gehirn­tote" können noch Monate oder Jahre leben, bis sie einem würde­vollen, friedl­ichen Tod be­gegnen.

Deshalb hat das Pflege­personal häufig Pro­bleme damit, dass ein ir­reversibel, komatöser Patient, als solcher voll­um­fäng­lich ge­pflegt, ab einem be­stimmten Zeit­punkt als vor­gesehener Organ­spender von den Ärzten als tot er­klärt wird, obwohl er nach wie vor, wie ein schlafender, lebend, warm und atmend im Bett liegt.

Manche "Hirn­tote" sind wieder auf­ge­wacht und einige von Ihnen haben ge­sund weiter ge­lebt. Kein Wunder, dass z.B. Prof. Franco Rest äußerte, den "Hirn­tot" gibt es über­haupt nicht.

-Er ist eine Er­findung der Trans­plantations­medizin-

Vor der Organ­ent­nahme auf dem Operations­tisch er­halten diese "Toten" häufig muskel­ent­spannende und schmerz­stillende Medi­kamente. Manch­mal auch eine Voll­narkose oder werden ört­lich anäs­thesiert.

Nicht selten schnallt man sie auf dem Operations­tisch fest, um irritierende Be­wegungen zu ver­hindern. Daraus ist un­schwer zu er­kennen, dass die Organ­trans­planteure keines­wegs davon aus­gehen, dass der Patient, dem bei der OP Organe heraus­ge­schnitten werden bereits im eigent­lichen Sinne "tot" und ohne jegliches Schmerz­empfinden sei.

Ganz im Gegen­teil, wie bei einem operierten lebenden Patienten, re­agiert auch der "Hirn­tote" auf Schmerzen. Die Puls­frequenz schnellt hoch, der Blut­druck ver­ändert sich und Hormone werden aus­ge­schüttet. Ein wirk­licher Toter, ein Leich­nam ist zu solchen Re­aktionen selbstverständlich nicht mehr fähig, da ein Schmerz­empfinden mit letzter Sicher­heit nicht aus­ge­schlossen werden kann, ist in der Schweiz eine Voll­narkose bei der Organ­ent­nahme am so­ge­nannten "Toten" vor­ge­schrieben.

Selbst die "DSO" (Deutsche Stiftung Organ­spende) em­pfiehlt zur Optimierung des chirurgischen Ein­griffs fünf [Das synthetische Opiat] Fentanyl.

Es ist eines der stärksten Schmerz­mittel (ca. 100 x stärker als Morphin). Ge­scheut wird die Em­pfehlung einer Voll­narkose, da dies offen­sichtlich auch dem Laien offen­baren würde, dass der Organ­spender in Wirk­lichkeit noch gar nicht "TOT" ist.

-Ge­winn bringendes Ge­schäft für die Pharma­industrie-

In vielen Fällen hilft eine Organ­spende aller­dings einem anderen Menschen zu einer Lebens­ver­längerung. Mit allen positiven und negativen Folgen. Leider ist mit der Mög­lich­keit von Organ­trans­plantationen ein sehr ge­winn­bringendes Ge­schäft für die Pharma­industrie und die Spitäler ent­standen, wes­halb eine seriöse Auf­klärung kaum statt­findet.

Zitat ENDE:

Bitte In­formieren Sie sich genau, auch wenn Sie sich zu einer Organ­spende ent­scheiden, oder keinen Wider­ruf unter­schreiben wollen.

Video: "Militärische + Wirtschafts­nach­richten Juli 2018 + Organ­trans­plantation Ja/Nein?" ab Minute 30:22 - (Link: https://www.youtube.com/­watch?v=5QLbDAv3sYQ)

Vielen Dank Werner für diese auf­klärenden Worte und Er­laubnis [per E-Mail vom 07.08.2018 um 14:46 Uhr] der NUTZUNG.

Hier finden Sie weitere Videos zum Thema "ORGAN­SPENDE"

[Das Land­gericht Hamburg hat mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" ent­schieden, dass man durch die Aus­bringung eines Links die In­halte der ge­linkten Seite ggf. mit zu ver­antworten hat. Zu ver­hindern ist dies nur dadurch - so das LG -, wenn man sich aus­drück­lich von diesen In­halten distanziert.]
ERKLÄRUNG für alle auf dieser sog. WEBSEITE ein­ge­brachten LINKS:
"ICH und/oder WIR habe(n) keinerlei EIN­FLUSS auf die GE­STALTUNG und/oder deren IN­HALTE der hier an­ge­gebenen und/oder ge­schützten SEITEN und/oder LINKS und distanziere(n) MICH und/oder UNS HIERMIT aus­drück­lich von ALLEN IN­HALTEN dieser ge­linkten SEITEN und/oder UNTER­SEITEN auf dieser unserer sog. WEB­SEITE NICHT-ORGANSPENDER.DE 2018."

Videolinks zu YouTube:

Themenverwandte Links:

Definitionen zu diesem Thema:

Widerspruchslösung

Patientinnen, die keine schriftl­iche Ab­lehnung einer Organ­spende (wie z.B. unsere NICHT-ORGANSPENDER Karte) bei sich tragen, können auto­matisch als "Organ­spender/Innen" an­ge­sehen werden, wenn der so­ge­nannte "Hirn­tod" fest­ge­stellt wird.
Die Bedeutung:
Wenn keine medizinischen Ein­schränkungen vor­liegen, kann eine Multi­organ­ent­nahme er­folgen, wobei Horn­häute, Innen­ohr­knöchel, Kiefer­knochen, Herz, Lungen, Leber, Nieren, Bauch­speichel­drüse, Magen, Knochen, Bänder und Knorpel, Haut, Adern sowie Knochen­mark ent­nommen werden können.
Die An­ge­hörigen müssen darüber nicht in­formiert oder ge­fragt werden.
Hinweis:
Auch Aus­länder können in diesen Ländern ex­plantiert werden.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) [https://www.dso.de] und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) [https://www.bzga.de/­bot_organspende.html] könnten hierzu nähere In­formationen heraus­geben. Es bleibt jedoch ein großes „Ge­schäft“ und/oder "Risiko" für die Menschen, welche keiner­lei Vor­sorge hier­bei in Form von Wider­sprüchen für Organ­trans­plantationen mit ihren Warte­listen und/oder Ver­mittlungen oder ähn­liches vor­genommen haben.
Das deutsche Trans­plantations­gesetz (TPG) welches die so­ge­nannte ge­setz­liche Grund­lage hier­für dar­stellt, ist seit 01. Dezember 1997 in Kraft ge­treten. Alle so­ge­nannten "Bundes­bürger/innen" also wir "MENSCHEN", sollten unsere eigene Be­reits­chaft zur Organ- und Gewebe­spende auf Grund­lage fundierter In­formationen prüfen und auch schrift­lich fest­halten. Wir helfen Euch dabei.

Erweiterte Widerspruchslösung

Patienten, die keine schrift­liche Ab­lehnung einer "Organ­spende" bei sich tragen, können auto­matisch als "Organ­spender/Innen" an­ge­sehen werden, wenn der "Hirn­tod" fest­ge­stellt wird1. An­ge­hörige werden allen­falls als "Boten eines vom Ver­storbenen zu Leb­zeiten er­klärten Willens akzeptiert".
1Nickel/Schmidt-Preisigke/Sengler. Trans­plantations­gesetz. Kommentar mit einer um­fassenden Ein­führung. Kohlhammer 2001, S. 6.

Informationslösung

Patienten, die keine schrift­liche Ab­lehnung einer "Organ­spende" bei sich tragen, können auto­matisch als "Organ­spender/Innen" an­ge­sehen werden, wenn der "Hirn­tod" fest­ge­stellt wird. Allerd­ings müssen die An­ge­hörigen in­formiert werden und sie haben ein Ein­spruchs­recht gegen die Organ­ent­nahme.

Notstandslösung

Eine Organ­ent­nahme ist immer -selbst bei Vor­liegen eines Wider­spruchs- zulässig.

Organe

Ein offener Brief zu diesem Thema von Andrea von Wilmowsky:

(siehe Offener Brief über die dunkle Seite der Organspende)

Zur Zeit ist ein Thema mal wieder in aller Munde: Die Organ­spende. Kranken­kassen schicken uns Auf­klärungs­material und Aus­weise zu, die Schulen werben darum und Pro­minente aller Couleur machen in mehr oder weniger witzigen Werbe­spots auf dieses Thema auf­merk­sam.

Was ist los und was ist dran an diesem Hype?

Zunächst einmal hängt er mit dem neuen Organ­spende­ge­setz zu­sammen, das im ver­gang­enen Herbst in Kraft ge­treten ist. Von der Politik unseres Landes ge­wollt, sollen sich die Menschen mit der Organ­spende aus­einander­setzen und dazu Stellung be­ziehen. Eine Pflicht zur Ent­scheidung oder zum Aus­füllen des Aus­weises be­steht nicht.

Aber warum ist das Thema gerade jetzt so brisant?

Weil mit dieser Werbe­aktion unsere Spenden­be­reit­schaft wieder ge­steigert werden soll. Die hatte durch die Klinik­skandale der letzten Zeit er­heb­lich ge­litten. Man lässt sich das auch einiges kosten: Viele schöne bunte Broschüren und witzige Fern­seh­spots sollen Lust da­rauf machen, seine Organe einem anderen Menschen zur Ver­fügung zu stellen. Ja, man be­kommt schon fast ein schlechtes Ge­wissen, wenn man sie nach seinem Tode für sich be­halten will!

Nach seinem Tode… Damit geht es auch schon los. Ihr seid näm­lich noch gar nicht tot, wenn die Organe ent­nommen werden. Wusstet Ihr das? Ihr seid zu Tode de­finiert und das ist ein Riesen­unter­schied.

Und damit sind wir beim Haupt­thema dieses offenen Briefes. Bis heute fehlt eine Auf­klärungs­kampagne, die diesen Namen wirklich ver­dient. Sie müsste frei von jeg­licher Be­ein­flussung über Pro und Kontra, Chancen wie Risiken auf­klären und genau das passiert nicht. Sie in­formiert extrem ein­seitig. Es wird nur über die Menschen auf der Warte­liste ge­sprochen. Wer aber denkt an die Spender? Sie müssen immer­hin erst einmal sterben, um ihre Organe über­haupt spenden zu können! Um sie geht es mir hier vor allen Dingen. Und zum Spender können alle werden, die einen Organ­spende­ausweis aus­ge­füllt haben. Bevor Ihr das also tut, ist es wichtig, dass Ihr die GANZE Wahr­heit zum Thema kennt und nicht nur einen Aus­schnitt. Nur so könnt Ihr für Euch und Eure Lieben eine sichere Ent­scheidung treffen. Dieser offene Brief, den Ihr gerne weiter­ver­breiten könnt, gibt Euch alle fehlenden In­formationen und nicht nur das- ich ver­spreche Euch Über­raschungen!

Damit Ihr wisst, mit wem Ihr es zu tun habt, kurz etwas zu mir: Ich habe eine enge Ver­bindung zu den Themen Hirn­tod und Organ­spende, weil ich sehr lange in der Intensiv­medizin ge­arbeitet habe. In dieser Welt zwischen Leben und Tod, Mensch und Maschine habe ich vieles ge­sehen, auch so­ge­nannte „Hirn­tote“. Später war ich in der Trans­plantations­chirurgie tätig und weiß daher auch, was manche Menschen mit ihrem neuen Organ er­leben und welche Phänomene es bei der Organ­ent­nahme geben kann. Der Hirn­tod zieht sich wie ein roter Faden durch mein ganzes Leben. Und der ist leider auch das zentrale Thema bei der Trans­plantation von Organen, denn ohne ihn würde es die Trans­plantations­medizin über­haupt nicht geben.

Ich werde Euch jetzt etwas über den Hirn­tod und seinen Hinter­grund, aber auch über meine Er­leb­nisse mit hirn­toten Patienten be­richten. Ich bin sicher, dass Ihr Euch manches SO nicht vor­ge­stellt hättet. Aber der Reihe nach.

Wir be­schäftigen uns im All­tag mit vielem, aber Krank­heit, Tod und Sterben ver­drängen wir. Dennoch bleiben diese Themen wichtig für uns, denn er­wischen werden sie uns alle. Wir meinen ja, alles über den Tod zu wissen. Ist doch völlig klar, was Tod ist... Oder??? Ja, was ist das eigentlich?

Der Tod eines Menschen ist ein sehr schwer zu fassender und nicht ganz ein­grenz­barer Vor­gang. Früher war er ein komplexes Phänomen: Ein medi­zinisches, ein theo­logisches, ein philo­sophisches, ein juristisches… Jetzt ist er im Wesentl­ichen nur noch ein medi­zinisches. In Deutschland gibt es keine ge­setzl­iche De­finition des Todes mehr. Aber es gibt eine andere: In der Medizin wird er als „un­um­kehr­barer Funktions­ver­lust des Atmungs-, Kreis­lauf- und Zentral­nerven­systems“ be­schrieben. Man unter­scheidet zwischen dem klinischen und dem bio­logischen Tod. Der klinische ist vom voll­ständigen Kreis­lauf­still­stand und den un­sicheren Todes­zeichen ge­kenn­zeichnet. Erst die sicheren Todes­zeichen (Toten­flecke, Toten­starre, Selbst­auf­lösung) zeigen den ein­ge­tretenen bio­logischen Tod. Un­mittel­bar danach be­ginnen be­reits die Auf­lösungs­er­scheinungen des Körpers. Zwischen dem klinischen und dem bio­logischen Tod liegt ein Zeit­raum, in dem eine Wieder­be­lebung durch­aus noch ge­lingen kann. Der eigent­liche Tod kann näml­ich sowohl ein Augen­blicks­er­eignis sein, aber auch die Zeit­spanne zwischen der Fest­stellung der un­sicheren Todes­zeichen bis zum Sicht­bar­werden der sicheren. Bio­chemisch ge­sehen ist der Tod kein punk­tuelles Er­eignis, sondern eher ein Prozess. Meine Berufs­er­fahrung hat mir ge­zeigt, dass zwischen den un­sicheren und sicheren Todes­zeichen manch­mal viele Stunden ver­gehen können. In diesem Zeit­raum lassen sich u.U. sogar noch be­stimmte Körper­re­aktionen aus­lösen. Hier­her ge­hören übrigens die be­rüchtigten Schein­todes­fälle, wes­wegen viele Kulturen ihre Toten 3 Tage lang be­wachen. Was das für ein Zu­stand ist, in dem die Patienten zwischen Leben und Tod schweben, weiß man nicht… Aber dennoch werden in ihm heut­zu­tage Menschen für tot er­klärt.

Damit sind wir beim zentralen Kern der ver­borgenen Wahr­heiten: Das grund­legende Problem der Trans­plantations­medizin ist näm­lich, dass man einem Toten gar keine trans­plantier­baren Organe ent­nehmen kann! Die können genauso wenig wie er selbst wieder zum Leben er­weckt werden. Man kann funktions­fähige Organe also nur einem lebenden Menschen ent­nehmen. Ja, Ihr lest richtig. Diese Menschen leben, wenn die Organe ex­plantiert werden. Sie werden erst da­durch ge­tötet.

"Das glaub ich nicht. Das kann nicht sein!!!" höre ich einige von Euch sagen. Auf dem Organ­spende­aus­weis steht doch was ganz anderes! Da steht: "Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/ Gew­eben zur Trans­plantation in Frage kommt…." ???

Hier kommt nun der Hirn­tod ins Spiel. Mit ihm ge­lingt das Un­mög­liche. Den Hirn­tod bzw. seine De­finition gibt es erst seit 1968. Er hat eine ganz eigene Ge­schichte und die be­ginnt mit einem Gut­achten, das damals in der Harvard Medical School von Boston/USA er­stellt wurde. Zu dieser Zeit gab es zwei akute Probleme, die ge­löst werden mussten. Zum einen war die Medizin so weit, dass sie Organe trans­plantieren konnte. Professor Christiaan Barnard hatte seine erste Herz­ver­pflanzung durch­ge­führt, die ihn welt­berühmt werden ließ. Was damals nur wenige wussten: Er hatte sich mit dieser Operation über alle damals geltenden Standards hin­weg­ge­setzt, ihm drohte eine Mord­an­klage. Übrigens stand zur gleichen Zeit in Japan ein Herz­chirurg aus einem ähn­lichen Grunde vor Ge­richt… Die Kommission in Boston de­finierte also den Hirn­tod als neuen Tod und em­pfahl, künftig auch ihn als den Tod eines Menschen an­zu­sehen. Damit gab es gleich einige Organe mehr, die ent­nommen werden durften… Bis heute hält sich die Ver­mutung, dass die neue Todes­de­finition genau des­wegen fest­gelegt wurde. Zum anderen: 1968 gab es noch ein weiteres Problem, das ganz gut dazu passte: Die noch relativ junge, aber sich rasant ent­wickelnde Intensiv­therapie hinter­ließ immer mehr Patienten in einem Zwischen­zu­stand zwischen Leben und Tod. Die be­troffenen Menschen vege­tierten z.T. jahre­lang ohne Bewusst­sein dahin und ihre Ver­sorgung kostete viel Geld. Ohne die Intensiv­therapie wären sie aller­dings niemals in diesen Zu­stand ge­kommen, sie wären be­reits viel früher ge­storben. Das Gut­achten klärte auch den Status dieser Patienten. Damit waren alle Voraus­setzungen ge­schaffen. Der Tod war neu de­finiert und vor­ver­legt worden - die Trans­plantations­medizin war ge­boren! Die Organ­ent­nahme aus Sterbenden war aller­dings damals nur für eine Über­gangs­zeit an­ge­dacht. So­lange näm­lich, bis die Medizin­technologie würde funktion­ierenden Organ­er­satz her­stellen können. Übrigens: 1968 schloss die De­finition des Hirn­todes den Ver­lust aller Reflexe noch mit ein. Das heißt, die Hirn­toten der dama­ligen Zeit waren nicht in der Lage, sich zu be­wegen oder mit Irgend­welchen Re­flexen zu re­agieren. Aber das ver­änderte sich lang­sam im Laufe der Jahre. Heut­zu­tage gilt ein Patient auch dann als hirn­tot, wenn er seine Arme und Beine bewegt und Laute von sich gibt. Ich frage Euch: Sieht so ein Toter aus?

Wie genau wird nun der Hirn­tod von der Wissen­schaft de­finiert?

Zunächst einmal: Eine inter­national ein­heitl­iche Fest­legung für die Dia­gnose Hirn­tod gibt es nicht. Jedes Land hat seine eigene und das heißt dann auch, dass der Patient In einem Land (hirn)tot ist und im an­grenzenden nicht! Ab­surd. Wichtig für Euch in diesem Zu­sammen­hang: Auf Ur­laubs­reisen oder im Aus­land gilt immer die Organ­spende­regelung des Landes, in dem man sich ge­rade be­findet! Man sollte sich also in­formieren. Die Bundes­ärzte­kammer (übrigens keine echte Kammer, sondern ein nicht ein­ge­tragener Verein ohne Rechts­fähig­keit, der eigent­lich die Ärzte berufs­politisch ver­tritt) de­finierte den Hirn­tod als Zu­stand der un­um­kehr­bar er­loschenen Ge­samt­funktion des Groß­hirns, des Klein­hirns und des Hirn­stamms. Hierbei wird durch kontrol­lierte Be­atmung die Herz- und Kreis­lauf­funktion künst­lich auf­recht­er­halten. Stellt man die Maschinen ab, müsste der Patient dem­zu­folge sehr schnell sterben. Das ist die Regel, von der es aller­dings auch einige Aus­nahmen gibt…

Wie wird der Hirn­tod nun fest­ge­stellt?

Die Hirn­tod­dia­gnostik er­folgt durch körper­liche Unter­suchungen. Diese werden meist noch durch ap­parative er­gänzt, die aber nicht zum Pflicht­pro­gramm ge­hören. Die Fest­stellung des Hirn­todes tut weh, denn man pro­voziert eine Re­aktion des Patienten durch Schmerz­reize wie Kneifen, Stechen, Er­sticken und Eis­wasser­spülungen. Und sie wird gleich vier­mal durch­ge­führt, zwei­mal im Ab­stand von 12 oder 72 Stunden, je nach Art der Hirn­schädigung. Dabei werden die Tiefe der Bewusst­losig­keit, der Atem­still­stand und die dem Hirn­stamm zu­ge­ordneten Re­flexe von zwei von­ein­ander un­ab­hängigen Ärzten unter­sucht, die mehr­jährige Er­fahrungen mit hirn­ge­schädigten Patienten haben müssen. Beide Ärzte dürfen weder an der Organ­entnahme noch an der Trans­plantation be­teiligt sein. Aber so eng wird das wohl alles nicht ge­sehen, denn mit der Deutschen Stiftung Organ­trans­plantation (DSO) zu­sammen­arbeiten dürfen sie schon. Die DSO ist näm­lich gerne bei der Aus­wahl dieser Ärzte be­hilf­lich. Ein Schelm, der Böses dabei denkt…

"Ist ja eigent­lich egal, was da läuft, " werdet Ihr jetzt sagen, "ich merke doch von alle­dem nichts mehr!"

Seid Ihr sicher? Eben das ist die große Frage. Selbst wenn ein EEG ge­schrieben wurde und das eine Null­linie zeigt, heißt das noch lange nicht, dass auch das Be­wusst­sein nicht mehr exis­tiert. Wir ver­muten es zwar, wissen es aber nicht mit 100%­iger Sicher­heit. Warum? Weil die Wissen­schaft Be­wusst­sein nicht messen oder nach­weisen kann und wir dem­zu­folge den Moment nicht er­kennen können, wann das Be­wusst­sein stirbt oder den Körper ver­lässt! Es gibt manch­mal Zeichen von „Hirn­toten“, die ver­muten lassen, dass sie durch­aus einiges von dem mit­bekommen, was man ihnen an­tut: Ab­wehr­be­wegungen, Re­aktionen wie Blut­druck- und Puls­an­stieg oder Schwitzen, Haut­rötungen usw. sind da zu sehen. Oder das sicht­bare An­spannen von einzelnen Muskeln oder Muskel­gruppen, wenn man an­kündigt. „Ich drehe Sie jetzt mal auf die Seite oder ich mache …“ Das alles kommt vor. Natür­lich nicht bei allen Patienten, manche zeigen wirk­lich gar nichts. Aber trotz­dem wäre ich vor­sichtig, zu sagen, sie empfinden nichts… Viel­leicht können sie sich nur nicht be­merk­bar machen? Ich selbst habe er­lebt, dass es manch­mal bei Be­suchen An­zeichen dafür gab, dass der Patient unter starkem Stress stand. Das kann auch mal die ach so liebende Gattin sein, in deren An­wesen­heit der Körper an­ge­spannt ist wie ein Bogen, bei der Mutter hin­gegen ruhig und ent­spannt. Diese Dinge kann man manchmal sehen und nach ihnen muss man sehen. Denn es sind alles be­obacht­bare Er­leb­nisse, die mit mir noch andere Leute hatten, die auf Intensiv­stationen tätig sind oder waren. Aber es gab bei der­artigen Er­leb­nissen leider ein Pro­blem: Die Re­aktionen der Patienten waren nicht wieder­hol­bar und des­halb wurden sie zu­meist schnell ab­ge­tan. Zum ersten Male sah ich so etwas Mitte der acht­ziger Jahre bei einem Patienten, der hirn­tot auf unserer Station lag. Als ich ihn im Bei­sein einer Schwestern­schülerin ver­sorgte, tat der Patient etwas, was er eigent­lich nach medi­zinischem und mensch­lichem Er­messen gar nicht mehr hätte tun können: Er nahm lang­sam seine Arme hoch und legte mir beide Hände auf meine Schultern! Dort blieben sie eine kurze Zeit liegen, dann rutschten sie lang­sam seit­lich wieder her­unter. Ich war so er­schrocken, dass ich laut los­geschrien habe. Wäre nicht die Schülerin Zeugin diese Vor­gangs ge­wesen - ich hätte ihn mir selbst nicht ge­glaubt! Als Ur­sache ver­mutete man später irgend­welche Re­flexe. Das konnte nicht stimmen, denn lang­same und ge­zielte Be­wegungen beider Arme können keine Re­flexe sein. Immer­hin, wegen meines Er­leb­nisses sah man damals von einer Organ­ent­nahme ab. Der Patient starb wenige Tage später fried­lich im Kreise seiner Familie.

Aber was ich mit ihm er­lebt hatte, be­un­ruhigte mich und ließ mir keine Ruhe mehr. Damals gab es kein Wort dafür, aber heute: Im deutsch­sprachigen Raum wird der Be­griff „Lazarus­phänomen“ für schein­bare Lebens­zeichen dieser Patienten ver­wendet. Dabei soll es sich lt. De­finition um spon­tane oder durch Be­rührung aus­lös­bare Be­wegungen handeln. Sie werden als vom Rücken­mark aus­gehende Re­flexe inter­pretiert, die nach offi­zieller Les­art je­doch nichts mit Hirn­aktivi­tät zu tun haben sollen. Seinen Namen erhielt das Phänomen vom Heiligen Lazarus, der von den Toten auf­er­standen sein soll. Während meiner vielen Jahre auf Intensiv­stationen sah ich es mehr­fach.

Seit­dem ich diese Menschen selber ver­sorgt habe, glaube ich weder an den Hirn­tod noch an seine De­finition. Ich glaube meinen Augen, meinen Händen und meinem Ge­spür. Hirn­tote Patienten sind für mich be­wusst­lose Menschen wie andere Koma­patienten auch. Wenn der Hirn­tod wirk­lich der Tod eines Menschen wäre, dann wäre der Mensch ja nichts anderes als sein Ge­hirn. Zu­ge­geben, es ist wichtig. Nur: ohne den Körper gäbe es auch das Ge­hirn nicht! Wenn es am Hirn­tod keiner­lei Zweifel gäbe, würde es auch die Dis­kussion über eine Narkose bei der Organ­entnahme nicht geben. Hier­zu­lande wird sie nicht für nötig er­achtet. Die Schweizer hin­gegen schreiben sie vor. Es kann näm­lich auf dem OP- Tisch zu Ab­wehr­be­wegungen des Hirn­toten kommen… Wer jetzt er­schrickt: Das sind keine Horror­szenarien, das sind (ver­schwiegene) Tat­sachen und die sind in ein­schlägigen Kreisen hin­läng­lich be­kannt. Auch Hirn­tod- Fehl­dia­gnosen sind schon vor­ge­kommen, 2008 be­richteten zwei Wissen­schaftler aus den USA davon. Und die seltenen, aber mög­lichen Ab­wehr­be­wegungen im OP sprechen Bände. Könnte es nicht mög­lich sein, dass wir durch die Ex­plantation den Sterbe­prozess stören und den Patienten un­nötig quälen? Nichts­desto­trotz macht man bei uns un­be­irrt weiter wie bisher. Gerade so, als gäbe es diese Dinge nicht. Welt­weit je­doch wachsen die Zweifel an der Gleich­setzung des Hirn­todes mit dem Tod eines Menschen. Viele seriöse Wissen­schaftler halten ihn ledig­lich für eine Grau­zone zwischen Leben und Tod, aber nicht für den Tod selbst. Der Bostoner Medizin­ethiker Robert Truog spricht von einer „ge­setz­lichen Fiktion, die Indi­viduen be­handelt, als wären sie tot, obwohl sie lebendig sind oder man jeden­falls nicht weiß, ob sie tot sind.“ In den USA gibt man mittler­weile sogar un­um­wunden zu, dass der Spender lebt und dass er erst durch die Organ­ent­nahme stirbt. „Justifying killing“ - „ge­recht­fertigte Tötung“ heißt das dann. Aller­dings sind dort auch ehe­mals be­geisterte Be­für­worter wie der Neurologe Alan Shewmon mit den Jahren und eigenen Er­fahrungen zu ve­hementen Gegnern des Hirn­tod­konzepts ge­worden. Shewmon, dem als Arzt viel­fältigste Phänomene bei seinen Patienten be­gegneten, unter­suchte viele Fälle von Hirn­toten. Er dokumentierte 175 Patienten mit langen Über­lebens­zeiten, die längste währte 14 Jahre.

Fassen wir das Wesent­liche zu­sammen: Hirn­tote sind schwer­kranke, wahr­scheinlich Sterbende. Sie sterben jedoch erst auf dem Operations­tisch durch die Ent­nahme der Organe. Auf die warten dann be­reits meist mehrere Empfänger. die wiederum in der fürchter­lichen Lage sind, dass ihr länger­fristiges Über­leben vom Tod eines anderen Menschen ab­hängt. Manch­mal auch vom Tod mehrerer Menschen…

Für den glück­lichen Organ­empfänger ist das neue Leben mit dem Organ eines anderen erst einmal wunder­bar, den­noch auch nicht ganz einfach: Man muß eine ganze Menge hoch­wirk­samer Medi­kamente ein­nehmen, die leider auch Neben­wirkungen haben. Die Immun­suppressiva unter­drücken das körper­eigene Ab­wehr­system, das das fremde Organ sonst an­greifen würde. Da sie starke Neben­wirkungen haben, werden weitere Medi­kamente nötig. Weil die normale Körper­ab­wehr gegen­über In­fektionen und Krebs durch diese Medi­kamente eben­falls herab­ge­setzt wird, gibt es viele In­fektionen und das Krebs­risiko steigt um ein Viel­faches. Durch die Menge der Medi­kamente können später auch Leber oder Niere Schaden nehmen, was durchaus zu weiteren Organ­ver­pflanzungen führen kann. Zwei- bis drei­fach Trans­plantierte sind nicht selten; ja es hat sogar schon welche mit sieben Organen ge­geben.

Es ist für manche Menschen gar nicht so ein­fach, mit einem fremden Organ zu leben. Zu ihm haben sie häufig eine eigen­artige Be­ziehung: Manche geben ihm einen Namen und reden mit ihm. Einige können es, ob­wohl sie das wirk­lich wollen, nicht als ihr Eigenes an­nehmen. Manche kämpfen mit dem Ge­fühl, am Tod eines anderen Menschen schuldig ge­worden zu sein. Viele möchten zu gerne wissen, wer das war, dessen Organ sie in sich tragen. Der Tag, an dem sie es be­kamen, war ja der Todes­tag eines Anderen. Das quält sie oft­mals. Gleich­zeitig sind sie und ihre Familien dem Organ­spender sehr dank­bar! Und dann gibt es auch Patienten, die sich mit dem neuen Organ ver­ändern. Manche essen anders oder ver­ändern ihre Ver­haltens­weisen. Das wirkt dann oft­mals so, als würde das bzw. der Fremde in ihnen durch­brechen. Die meisten Organ­empfänger werden auch nach der Trans­plantation kein ganz normales Leben mehr führen können. Mehr­fach­trans­plantationen sind nicht selten an­zu­treffen.

An dieser Stelle kommt dann immer der Ein­wurf: „Aber wenn sie keine Organe be­kommen, müssen die armen Menschen doch sterben!?“ Das kann durch­aus sein. man muß sich darüber im Klaren sein: Einer stirbt immer- Spender oder Empfänger. Ich weiß, das klingt knall­hart. Ist es auch, ge­nauso wie das Leben… Man kann übrigens durch­aus auch an den Kompli­kationen einer Trans­plantation sterben, das ver­gisst man leicht! Die mög­lichen Kompli­kationen sind näm­lich Ab­stoßungs­re­aktionen, Neben­wirkungen der Therapie, In­fektionen, Blutungen, Trans­plantat­ver­sagen oder Tumore.

Hattet Ihr Euch das so vor­ge­stellt? Ver­mutlich nicht.

Es ist ständig die Rede davon, dass wir un­be­dingt die Zahl der Spender steigern müssen Ja, das Spenden seiner Organe wird heut­zu­tage fast er­wartet! Es wird dann immer sehr be­tont, dass die Menschen auf der Warte­liste sterben müssen, weil nicht genug Spender da sind. Das stimmt nicht. Diese Menschen sterben an ihrer Grund­er­krankung wie z.B. Herz-, Krebs- und andere Kranke auch!!! Apropos Spenden: Eine Spende be­deutet, dass man etwas frei­willig weg­schenkt, es ist ein Akt der Brüder­lich­keit. Seine eigenen Organe zu spenden, ohne die man stirbt, darf also von keinem einzigen Menschen er­wartet werden!

Wer seine Ein­willigung zur Ent­nahme seiner Organe gibt, muss wissen, dass er einen anderen Tod haben wird als sonst. Nicht fried­lich und ruhig im Kreise seiner Familie, nicht in einem Bett, sondern in der technischen und sterilen Atmo­sphäre eines Operations­saals in­mitten mehrerer Ärzte­teams. Ob dabei Schmerzen ge­fühlt werden können, weiß keiner. Auf jeden Fall wird Schmerz­losig­keit zwar angenommen, ist aber nicht be­wiesen. Auf­grund der ge­legent­lichen An­zeichen, die da­gegen sprechen, empfiehlt es sich, eine Narkose zwingend vor­zu­schreiben. Das kann man auf dem Organ­spende­ausw­eis tun. Jetzt schließt sich der Kreis und ich komme noch ein­mal auf den Aus­weis zu­rück Ihr wisst: Man kann, aber muss ihn nicht aus­füllen. Ich empfehle das den­noch, um im Falle eines Falles seine An­ge­hörigen zu ent­lasten und in einer drama­tischen Situation nicht ihnen diese schwere Ent­scheidung auf­zu­bürden. Übrigens: Be­reits Minder­jährige können ihre Be­reit­schaft zur Organ- und Gewebe­spende ab dem 16. und ihren Wider­spruch ab dem 14. Lebens­jahr er­klären. Die Ein­willigung ihrer Eltern ist dafür nicht not­wendig. Wie man sich denken kann, ist das ist nicht un­ge­fähr­lich. Ist man denn in diesem Alter wirk­lich schon in der Lage, die Folgen einer solchen Ent­scheidung alleine ab­zu­schätzen?

Wisst Ihr denn über­haupt, was sich hinter der Formu­lierung „Organ- und Ge­webe­spende ver­birgt? Wusstet Ihr zum Bei­spiel,

  1. …welche Organe ent­nommen werden? Das können heut­zu­tage ganze Körper­teile und Glied­maßen, aber vor allem Lunge, Herz, Nieren, Leber, Dünn­darm und Bauch­speichel­drüse sein.
  2. …was man unter Ge­weben ver­steht? Das sind Haut, Knochen und Knochen­teile, Herz­klappen, Augen, Knorpel, Sehnen und Bänder. Die Haut wird ab­ge­tragen, die großen Knochen ent­nommen.
  3. …dass ver­arbeitete Trans­plantate als Arznei­mittel zu­ge­lassen werden und dann mit ihnen ge­handelt werden darf?
  4. …dass auch die kosmetische Industrie diese ver­arbeiteten Ge­webe ver­wendet?
  5. …daß der Mensch zum Roh­stoff unseres Jahr­hunderts ge­worden ist? Auch Ver­storbene eignen sich als Gewebe­spender…Der Wert einer mensch­lichen Leiche in den USA: 250 000 Dollar!

Ich denke, das alles müßt Ihr nun erst einmal ver­dauen. Oder?

Die fast 82 Mio. Ein­wohner Deutsch­lands wenden von der DSO, Ver­bänden, Organi­sationen und auch von der Politik unter moralischen Druck gesetzt, um 12 000 potentiellen Organ­empfängern (eine Zahl, die übrigens seit Jahren gleich­bleibt!) Organe zu spenden. Was für ein Ver­hältnis! Früher konnten und sollten potentielle Spender von ihren Ärzten an die DSO ge­meldet werden. Das taten wahr­schein­lich zu wenige Ärzte und deshalb ging man dazu über, in den Kliniken Trans­plantations­be­auf­tragte zu in­stallieren. Diese gehen nun ein­mal täg­lich über die Intensiv­stationen und schauen selbst nach, ob es potentielle Spender gibt. Finden sie je­manden, der dafür in Frage kommt, läuft die Maschinerie an: Sie ist schnell und effektiv. Die DSO schreibt in ihrer Bilanz des Jahres 2012, dass 70% der "Spende­prozesse", wie man hier Organ­ent­nahmen nennt, in bis zu 18 Stunden durch­ge­führt wurden. Mehr als ein Viertel inner­halb von 12 Stunden. So viel oder besser so wenig Zeit hatten die An­ge­hörigen also, um nach der Hirn­tod­fest­stellung über die Zu­stimmung zum „Spende­prozess“ nach­zu­denken. Lehnen sie dann eine Organ­spende ab, werden die Maschinen ab­ge­schaltet. Lassen das aber die An­ge­hörigen nicht zu, weil es ihnen zu schnell geht, kann es ihnen passieren, dass die Kranken­kasse die Kosten ab Hirn­tod­fest­stellung nicht mehr über­nimmt. Der Patient gilt als tot und für einen Toten zahlt die Kasse nicht. Die An­ge­hörigen bleiben u.U. auf den Kosten sitzen. Erfolgt jedoch eine Ein­willigung, be­ginnt die „Spender­konditionierung“. Leider manch­mal sogar schon vorher… Das sind Unter­suchungen und Maß­nahmen, die man einem Sterbenden er­sparen würde und die nun nur noch auf die Vor­be­reitung der Spender­organe zielen. Und dann folgt die Ex­plantation…

Das ist Organ­spende heute in Deutsch­land. So, jetzt wißt Ihr’s. Nun ist es aber auch nicht so, dass die von mir an­ge­sprochenen Dinge ge­heim wären. Das sind sie durch­aus nicht! Das Internet und die Medien sind voll davon… Nur muss man erst einmal einen Grund haben, danach zu suchen!

Ich denke, dass wir andere Wege gehen müssen als bisher.

Zu­aller­erst muß alles dafür ge­tan werden, um zu ver­hindern, dass Organe über­haupt ver­sagen. Übrigens auch von uns selbst, denn zum Leber­ver­sagen können neben Hepatitis­viren auch Alkohol- und Arznei­mittel­miss­brauch sowie anders­artige Ver­giftungen führen. Die Ur­sachen des Nieren­ver­sagens sind viel­schichtiger. Chronische Ent­zündungen, Diabetes und Blut­hoch­druck, aber auch an­ge­borene Nieren­fehl­bildungen und Schmerz­mittel­miss­brauch können zum Nieren­ver­sagen führen. Ihr seht, manche der Ur­sachen sind durch­aus von uns selbst be­ein­fluss­bar!

Und dann sollten wir uns daran er­innern, daß die Trans­plantations­medizin ur­sprüng­lich als Über­gangs­lösung ge­dacht war. Mir drängt sich der Ge­danke auf, dass wir schon lange andere Mög­lich­keiten des Organ­er­satzes hätten finden können, wenn man alle Kräfte wirk­lich darauf konzen­triert hätte. Wir fliegen zum Mond, sind durch das Internet welt­weit mit­einander ver­bunden und sollen nicht in der Lage sein, Organ­funktionen kompen­sieren zu können? Es ist wohl ein­facher, Sterbende dafür zu ver­wenden… Deren Ex­plantation sollte so­bald als mög­lich durch künst­lichen Organ­er­satz aus der Medizin­technologie ab­ge­löst werden. Auch aus be­stimmten Stamm­zellen können be­reits heute Organe ge­züchtet werden und Xeno­trans­planationen rücken in greif­bare Nähe, das sind Organ­trans­plantationen zwischen Mensch und Tier. Ich selbst setze große Hoff­nungen in die Zu­kunft der neuen Tech­nologien und hoffe sehr, dass die Ex­planation von Menschen bald der Ver­gangen­heit an­ge­hören wird.

Der Tod ist mehr als der Tod eines Organs. Beim Hirn­tod lebt der ganze Körper, nur das ge­schädigte Ge­hirn funk­tioniert nicht mehr. Ich will Euch nicht ver­hehlen, dass fast alle Hirn­toten sterben und kann alle ver­stehen, die sagen, dass sie nicht ewig be­wusst­los dahin­vegetieren wollen. Aber das kann man auch anders ver­meiden: Wer also Angst vor langem Leiden hat, kann eine Patienten­ver­fügung er­lassen. Darin können alle Fragen der Be­hand­lung oder des Ver­zichts darauf fest­ge­halten werden. Ich be­stimme also selbst, was mit mir in ge­wissen Grenz­situationen des Lebens zu ge­schehen hat. Ich be­stimme auch, unter welchen Be­dingungen die Be­handlung ab­ge­brochen werden soll. Formulierungs­vor­schläge findet Ihr hier: http://www.dnoti.de/DOC/2004/Formulierung.pdf. Aller­dings ist es immer auch ratsam, einen Menschen zu be­nennen, der dafür sorgt, dass die Ver­fügung auch wirk­lich ein­ge­halten wird. Ich für meinen Teil möchte mit Hilfe von Medi­kamenten mög­lichst un­ge­stört und in Ruhe zu­ende sterben können.

Ich selbst lehne eine Organ­spende ab. Das be­deutet natür­lich auch, dass ich auch kein Organ eines anderen Menschen haben will. Ich würde es so­wieso nicht akzeptieren können und mit Sicher­heit ab­stoßen. Eine Lebend­spende aller­dings schließe ich für mich nicht aus. Ich würde meinem Mann oder meiner Schwester eine meiner Nieren schenken und auch von ihnen eine an­nehmen.

Ich denke, dass wir Menschen weder teil­bar sind noch aus Einzel­teilen be­stehen. Die Natur hat so etwas nicht vor­ge­sehen; sonst könnte man ja nach unserem mechanistischen Welt­bild alle Organe irgend­wo aus- und wo­anders wieder ein­bauen. Dann gäbe es aber die Ab­stoßungs­re­aktionen nicht, mit denen der Körper das Fremde wieder los­werden will. Und die gibt es. Wir sind wohl mehr als die Summe unsere Teile….

Nun wisst Ihr, was läuft. Ich habe be­wusst auf Links außer einem ver­zichtet. Googelt nach den Themen, die Ihr braucht. Das Internet ist voll davon. Denkt noch einmal in Ruhe über die Ent­scheidung nach und dann fällt sie…. Falls Ihr Euren Körper als Organ­spender zur Ver­fügung stellen wollt, so tut das. Ich ver­neige mich vor Euch! Vergesst aber bitte nicht, eine Vollnarkose bei der Organ­ent­nahme zur Pflicht zu machen.

Bei der Be­schäftigung mit diesen Themen sollte man sich viel­leicht auch wieder­mal be­wusst werden, dass man jeden ein­zelnen Tag seines Lebens so leben sollte, dass man nichts Wesent­liches aus­ge­lassen oder zu be­reuen hat. Dann kann man auch ruhig gehen, wenn es an der Zeit ist.

Ich wünsche Euch von Herzen, dass Ihr nach dem Aus­füllen des Aus­weises nie wieder über diese Themen nach­denken müsst.

Gesundheit und ein langes Leben!
Fahrt vorsichtig…

Andrea v. Wilmowsky

PS: Dieser Offene Brief kann ge- und ver­teilt werden. Ich bitte dabei je­doch zu be­achten: er soll in­formieren, nicht missionieren. Danke für Euer Ver­ständnis!

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